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Hundeversicherung

Ob man eine Versicherung für seinen Hund abschließt, liegt nicht im eigenen Ermessen des Hundehalters. Seit einiger Zeit ist ein Paragraph fest im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, welcher jeden Hundebesitzer dazu verpflichtet, für Kosten aufzukommen, welche Dritten durch seinen Hund zugefügt wurden.
Wenn der Hund einen Dritten schädigt, kann der Halter dafür haftbar gemacht werden. Um hohen Kosten hier vorzugreifen, lohnt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde. Versichert ist hierbei sowohl der Hund selbst als auch der Halter des Hundes und aushilfsmäßige Führer, sofern der Hund einmal in fremder Obhut sein sollte.

Für bereits einige Euro im Monat kann man eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, in welcher dann durch den Hund verursachte Personenschäden, Sachschäden, sowie Vermögensschäden abgedeckt werden. Die Versicherungsgesellschaft zahlt die entstandenen Ansprüche bis zu derjenigen Summe, die im Versicherungsvertrag festgelegt wird. In dieser Haftpflichtversicherung ist aber auch ein Rechtsschutz mit eingeschlossen, der dem Versicherten im falle eines Verfahrens zur Seite steht. Denn nicht selten kommt es vor, dass ein Geschädigter ungerechtfertigte Ansprüche stellt.

Wer möchte, kann neben dem üblichen Tarif bei der Hundeversicherung auch noch zusätzliche Leistungen miteinbeziehen. Für diese muss man jedoch mit einer höheren Versicherungsprämie rechnen.


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